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Linda Marx - Ernährungsberatung

Präventive Ernährungsberatung

Als Diplom Oecotrophologin arbeite ich nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Übungen zur Körperwahrnehmung können bei Bedarf Bestandteil der Ernährungsumstellung sein und Ihnen helfen sich in Ihrem Körper mehr zuhause zu fühlen. Inspiriert von der Mind Body Medizin der Essener Klinik für Naturheilkunde arbeite ich mit den verschiedenen Säulen eines gesunden Lebensstils und den Prinzipien der Achtsamkeit.
Neben den aktuellen Erkenntnissen der Ernährungswissenschaft nutze ich bei Bedarf den Erfahrungsschatz der Ernährungslehre und der Lebensweise des Ayurveda, eines der ältesten Medizinsysteme neben der Chinesischen Medizin (TCM).

Die Ernährungsberatung erfolgt als Gesundheitsprävention. Nach dem Motto: bewusst essen, aktiv entspannen und richtig genießen gehört zu jeder Ernährungsumstellung auch die sportliche Aktivierung und das genussvolle Essen.

Ich biete Ihnen präventive Ernährungsberatung und Kurse zu den Themen:

  • Ernährungsumstellung zur leichten Gewichtskorrektur
  • Ernährung für Kinder und Allergieprävention
  • Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
  • Beratung bei vegetarischer und veganer Ernährung
  • Gesunde Ernährung im Alter
  • Gesundheitsprävention Krebserkrankungen
  • Gesundheitsprävention Herzerkrankungen
  • Gesundheitsprävention im Berufsalltag
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    Ablauf:

    Eine Ernährungsberatung besteht in der Regel aus mehreren Terminen. Eine ausführliche Ernährungsanamnese und das Führen eines Ernährungstagebuchs bilden die Basis der Beratung.
    Sie bekommen einen auf Ihre Bedürnisse ausgerichteten Ernährungsplan und eine praxisnahe Begleitung zur Ernährungsumstellung.

    Wichtig

    Die Ernährungsberatung wird aufgrund meiner Ausbildung als Diplom Oecotrophologin und zertifizierter Ernährungsberaterin VDOe von den meisten Krankenkassen bezuschusst!

    Als Ernährungstherapie (Therapeutische Ernährungsberatung nach § 43 SGB V) wird die Beratung bei Krankheiten oder im Blutbild auftretenden Veränderungen bezeichnet. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung .

    Als Ernährungsberatung wird die präventive Beratung bei Gesunden bezeichnet (§ 20 SGB V).

       
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